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Was ist zu tun?

Derzeit zeigt sich, insbesondere im Hinblick auf die nunmehr von der FMA am 31.01.2018 an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelte Strafanzeige, dass eine große Anzahl an Geschädigten offensichtlich jedenfalls strafrechtlich im Rahmen einer weiteren Sammelstrafanzeige zu vertreten ist.

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Unsere Vertretung

Derzeit ist eine Garantie der Rückzahlung des von Ihnen eingesetzten Kapitals naturgemäß nicht möglich. Wir bemühen uns aber, durch die von uns zu setzenden und bereits gesetzten Schritte für Sie die besten Voraussetzungen zu schaffen, dass allenfalls eine Rückführung des eingesetzten Kapitals bestenfalls durchsetzbar wird.

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Unsere Kosten

Wir vereinbaren ein gestaffeltes Pauschalhonorar, welches sämtliche Leistungen, die nachstehend explizit angeführt werden, sowie gerichtliche / außergerichtliche Vertretungstätigkeiten für das Jahr 2018 mit Ausnahme der noch anzuführenden, allenfalls durch Ihren Rechtsschutzversicherer zu leistenden Honorarbeträge oder das vereinbarte Erfolgshonorar betreffend, umfasst.

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Persönliches Gespräch?

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch unter +43 3614 30 188 (Rottenmann) oder +43 3687 22808 (Schladming).
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Öffnungszeiten: Mo - Do von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr,
Fr von 08:00 bis 16:00 Uhr

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