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Unsere Kosten

Wir vereinbaren ein gestaffeltes Pauschalhonorar, welches sämtliche Leistungen, die nachstehend explizit angeführt werden, sowie gerichtliche / außergerichtliche Vertretungstätigkeiten für das Jahr 2018 mit Ausnahme der noch anzuführenden, allenfalls durch Ihren Rechtsschutzversicherer zu leistenden Honorarbeträge oder das vereinbarte Erfolgshonorar betreffend, umfasst.

Wir führen für Sie zunächst nachstehende anwaltliche Vertretungstätigkeit durch:

  1. Erfassen von Anspruchsgrundlagen sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach für jeden einzelnen Mandanten.
  2. Konzeption einer dementsprechenden Sachverhaltsdarstellung, sowie Privatbeteiligtenanschluss gegen die in Österreich Verantwortlichen.
  3. Außergerichtliche Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche gegen die einzelnen Verantwortlichen.
  4. Für den Fall einer Insolvenzeröffnung: Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren.

Nachstehendes Honorar gilt ohne Bestehen einer Rechtsschutzversicherung als vereinbart:

Investitionssumme insgesamt bis € 10.000,00
Honorar brutto ohne Barauslagen: € 500,00

Investitionssumme insgesamt ab € 10.000,00
Honorar brutto ohne Barauslagen: € 1.000,00

Unsere Vertretungstätigkeit beginnt nach Einzahlung des für Sie im Hinblick auf die veranlagte Investition vereinbarten Honorarpauschalbetrages auf unser Konto bei der Volksbank Steiermark, lautend auf

Hämmerle & Hämmerle GmbH
IBAN: AT83 4477 0000 1023 6430

wobei hier Name und Adresse bei der Einzahlung, sowie der Investitionsbetrag exakt zu beziffern sind.

Wir behalten uns vor, Barauslagen, die von uns derzeit noch nicht abschätzbar sind, die für gerichtliche Eingaben, Korrespondenz oder einer Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren entstehen, zusätzlich abzurechnen; hierbei handelt es sich aber um kleinere Beträge.

Ausdrücklich gilt vereinbart, dass für den Fall, dass keine Einbringlichmachung von Kapital, respektive Refundierung der von Ihnen geleisteten Investitionen möglich ist, keinerlei weitere Kosten zur Verrechnung gelangen; dies mit Ausnahme der oben erwähnten geringfügigen Barauslagen.

Für den Fall der Einbringlichmachung von Kapital im Rahmen unserer Vertretung gilt ein angemessenes zusätzliches Erfolgshonorar als vereinbart und wird Ihnen dieses in Rechnung gestellt.

Wir halten fest, dass wir für Sie Rechtsschutzdeckungsanfrage durchführen würden, wobei hier jedenfalls die Sparten Vertragsrechtsschutz und Schadenersatzrechtsschutz im Privatbereich versichert sein müssen.

Wir sind Vertragspartner sämtlicher österreichischen Rechtsschutzversicherer.

Unsererseits wird diesbezüglich lediglich der Versicherung mitgeteilt, dass eine Vertretungstätigkeit übernommen wurde und geben wir persönliche Daten bekannt.

Sämtliche Unterlagen, die Ihnen allenfalls vorliegen, respektive welche für die Abwicklung der Causa im Hinblick auf die Rechtsschutzdeckungsprüfung erforderlich sind, wären diesbezüglich selbst von Ihnen an den Rechtsschutzversicherer zu übermitteln.

In welchem Ausmaß und Umfang Versicherungsdeckung gegeben ist, ist von uns nicht weiter zu überprüfen.

Für den Fall der Bestätigung der Rechtsschutzdeckung für eine der von uns durchgeführen Leistungen sind damit naturgemäß sämtliche außergerichtlichen Kosten durch den Rechtsschutzversicherer gedeckt.

Derzeit wird vorerst außergerichtlich verteten; für eine gerichtliche / zivilgerichtliche klagsweise Durchsetzung von gesammelten Ansprüchen besteht derzeit noch kein angemessener Ermittlungsstand.

Wir werden Sie diesbezüglich informieren.

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