Menu

Unsere Vertretung

Derzeit ist eine Garantie der Rückzahlung des von Ihnen eingesetzten Kapitals naturgemäß nicht möglich. Wir bemühen uns aber, durch die von uns zu setzenden und bereits gesetzten Schritte für Sie die besten Voraussetzungen zu schaffen, dass allenfalls eine Rückführung des eingesetzten Kapitals bestenfalls durchsetzbar wird.

Dabei spielt uns jedenfalls in die Karten, dass wir eine große Anzahl von Geschädigten vertreten und darüber hinaus bereits im Hinblick auf unsere Vertretungstätigkeit in früheren Anlegerentschädigungscausen (AvW, Hans Linz-Geschädigte) Fachwissen einbringen können.

Sollten Sie durch unsere Kanzlei vertreten werden wollen, so ist die als PDF-Formular unserer Internetseite abrufbare Vollmacht sowie das Datenblatt in allen Punkten ausgefüllt und unterfertigt an uns zu retournieren.

Insbesondere sind genaue Angaben zu den von Ihnen investierten Geldbeträgen und Bitcoin-Ankäufen über die Firma Optioment von entscheidender Bedeutung.

Derzeit sind im Hinblick auf die noch laufenden und erst begonnenen Ermittlungstätigkeiten der Strafbehörden Anspruchsgegner nicht in ihrer vollständigen Anzahl und Person fassbar.

Derzeit werden von uns aber ausdrücklich keine Anspruchsstellungen von Optioment-Geschädigten gegen unmittelbare Berater, Vermittler etc. vorgenommen.

Hierbei handelt es sich um völlig unterschiedlich zu beurteilende Beratungssituationen und allenfalls Haftungen.

Wenn Ihrerseits ein individuelles Vorgehen gegen solche Berater oder Vermittler gewünscht ist, so müssten Sie diesbezüglich explizit eine dementsprechende weitere Beauftragung nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung und einem ausführlichen mündlichen Beratungsgespräch an uns erteilen.

Im Hinblick auf die Individualität der eben beschriebenen Ansprüche bezieht sich unsere Tätigkeit auf gesammeltes Vorgehen und halten wir ausdrücklich fest, dass wir die Haftung für ein allenfalls nicht erfolgtes Vorgehen gegen Berater und Vermittler für uns ausschließen.

Wir werden im Rahmen der auf dieser Website abrufbaren Vollmacht, sowie der ergänzenden Information tätig und haften - soweit gesetzlich zulässig - auf die im konkreten Schadensfall vom Haftpflichtversicherer zu leistende gesetzliche Versicherungssumme beschränkt - wobei dieser Haftungshöchstbetrag gemäß § 21a RAO in der geltenden Fassung bei Vorhandensein mehrerer konkurrierender geschädigter Mandanten auf jeden einzelnen Geschädigten nach dem Verhältnis der betraglichen Höhe der Ansprüche zu kürzen ist.

Eine Haftung Dritten gegenüber wird ausgeschlossen.

Wir haften darüber hinaus lediglich für grobes Verschulden und Vorsatz - eine dementsprechende Haftungsbeschränkung gilt explizit als vereinbart.

Mehr in dieser Kategorie: « Was ist zu tun? Unsere Kosten »

Persönliches Gespräch?

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch unter +43 3614 30 188 (Rottenmann) oder +43 3687 22808 (Schladming).
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Öffnungszeiten: Mo - Do von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr,
Fr von 08:00 bis 16:00 Uhr

Ihre Partner in den Bereichen…

» Alle Tätigkeitsbereiche zeigen