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Eheverträge, Kauf-, Schenkungs-, Übergabs- oder auch Mietverträge sowie Gesellschaftsgründungen wollen gut überlegt und durchdacht und natürlich auch rechtlich hieb- und stichfest formuliert und abgesichert sein.
Auszüge aus dem offenen Grundbuch können kostenpflichtig (€ 12,00 inkl. USt + € 3,86 Abfragegebühr) über unsere Kanzlei angefordert werden. Bitte verwenden Sie dafür nachstehendes Formular.
Ein Schenkungsvertrag wird meist zwischen Verwandten abgeschlossen. Die unumstößliche Kennzeichnung eines Schenkungsvertrages ist, dass keinerlei Gegenleistung vom Geschenknehmer zu erbringen ist.
Vereinbaren Sie ein Erstgespräch unter
+43 3614 30188 (Rottenmann)
oder +43 3682 20525 (Irdning).
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Öffnungszeiten: Mo - Do von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr,
Fr von 08:00 bis 16:00 Uhr