Wann kann ich die Versicherung für meine Immobilie wechseln?
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Die Versicherung kann binnen 30 Tagen nach Erhalt des Grundbuchsbeschlusses bzw. zum Ende der Versicherungsperiode geändert werden.
Die Versicherung kann binnen 30 Tagen nach Erhalt des Grundbuchsbeschlusses bzw. zum Ende der Versicherungsperiode geändert werden.
Wir arbeiten mit fast allen großen Immobilienmaklern zusammen und stellen für Sie auch gerne den Kontakt her und helfen bei der diesbezüglichen Preisgestaltung.
Die Lastenfreistellung eines Kaufobjektes wird im Zuge des Kaufvertrages vom Vertragsverfasser veranlasst.
Löschungserklärungen etc. werden von diesem angefordert und nötigenfalls Pfandrechte vom Kaufpreis bedient.
Der Käufer ist berechtigt, den Vertragsverfasser zu bestimmen.
Vereinbaren Sie ein Erstgespräch unter
+43 3614 30188 (Rottenmann)
oder +43 3682 20525 (Irdning).
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Öffnungszeiten: Mo - Do von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr,
Fr von 08:00 bis 16:00 Uhr