Grundrechte in Österreich
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In unserem Land gibt es Grund- und Freiheitsrechte, auf die sich jeder Österreicher berufen kann, ohne dass es hierfür eine Erklärung bedarf.
Die Grundrechte sind im Wesentlichen in der Österreichischen Bundesverfassung, der Europäischen Menschenrechtskonvention, sowie der Grundrechtecharta festgelegt und gelten uneingeschränkt.