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Vorsicht bei Postings in sozialen Medien!

In letzter Zeit häufen sich Anzeigen, sowohl strafrechtlicher Natur als auch Unterlassungs- bzw. Widerrufsansprüche privater Personen, aufgrund Postings in den sozialen Medien, die von den Betroffenen ohne Kommentar weitergeleitet werden.

Insbeonsere im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind die sozialen Medien von Unmutsäußerungen und kritischen Postings überfüllt und werden von zahlreichen Usern geteilt oder weitergeleitet, ohne den genauen Inhalt durchzulesen. Diese Postings können jedoch Inhalte haben, deren Weiterleitung strafrechtliche oder zumindest zivilrechtliche Relevanz haben kann. Insbesonder Postings mit Vergleichen zur NS-Zeit, dem damaligen Regmine und blindem Nachlaufen von Obrigkeiten werden Reden bzw. Texte der NS-Zeit angeschlossen, die oft von den Usern gar nicht gelesen bzw. gehört werden, allerdings aufgrund des Weiterleitens den Eindruck erwecken, dass dies das Gedankengut des Users ist. 

Daher empfiehlt es sich, bevor man kritsiche Postings teilt und weiterleitet, deren Inhalte genau durchzulesen, um hier allenfalls Schadenersatzansprüchen bzw. ernste strafrechtliche Konsequenzen auszuweisen.

Nicht immer ist aber das unkontrollierte Teilen bzw. Weiterleiten von Postings bereits eine Straftat und stehen wir, sofern Sie mit Vorwürfen sowohl seitens der Staatsanwaltschaft als auch seitens Privatpersonen konfrontiert sind, naturgemäß jederzeit gerne zur Verfügung. 

Persönliches Gespräch?

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch unter +43 3614 30 188 (Rottenmann) oder +43 3687 22808 (Schladming).
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Öffnungszeiten: Mo - Do von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr,
Fr von 08:00 bis 16:00 Uhr

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