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NEU: Impfpflichtgesetz

Impfpflichtgesetz Impfpflichtgesetz

Im Hinblick auf die hohe Anzahl an Nachfragen in Punkto Impfpflicht möchten wir Sie darüber informieren, dass unsere Rechtsanwaltskanzlei natürlich für den Fall, dass tatsächlich die allgemeine Impfpflicht im Rahmen eines Impfpflichtgesetzes beschlossen werden sollte, dagegen alle möglichen rechtlichen Schritte erheben wird.

Schon jetzt ist es möglich sich unter Angabe von …

  • Name
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Sozialversicherungsnummer
  • Rechtsschutzversicherungs-Polizzennummer, sowie Ihrer
  • Emailadresse

… bei uns zu melden, wobei hier lediglich ein Erfassen und allgemeines Registrieren der Daten kanzleiintern - natürlich unter Berücksichtigung der rechtsanwaltlichen Verschwiegenheitsverpflichtung - erfolgen wird. 

 

Bitte lassen Sie uns bei Interesse ein Email mit den oben genannten Daten zukommen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Wir werden Sie für den Fall von Neuerungen, sowie dem tatsächlichen Setzen von rechtlichen Schritten informieren - dies im Rahmen eines kurzen Newsletters.

Eine explizite Beauftragung und Vertretung muss für den Fall des Inkrafttretens des Impfpflichtgesetzes und dem Wunsch einer Vertretung natürlich gesondert erfolgen. 

Persönliches Gespräch?

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch unter +43 3614 30 188 (Rottenmann) oder +43 3687 22808 (Schladming).
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Öffnungszeiten: Mo - Do von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr,
Fr von 08:00 bis 16:00 Uhr

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