Wer trägt die Nebenkosten?
- Freigegeben in FAQ
- Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Üblicherweise werden sämtliche Kosten mit Ausnahme der Lastenfreistellungskosten von den Käufern getragen.
Üblicherweise werden sämtliche Kosten mit Ausnahme der Lastenfreistellungskosten von den Käufern getragen.
3,5 % Grunderwerbsteuer sowie 1,1 % gerichtliche Eintragungsgebühr berechnet vom Kaufpreis (ohne Berücksichtigung des Kaufpreises für das Inventar).
Die Vertragserrichtungskosten variieren und werden je nach Umfang und Schwierigkeit der Vertragserrichtung vereinbart (Pfandrechtslöschung bzw. –eintragung, Dienstbarkeitseintragung, Einholung der grundverkehrs- und/oder agrarbehördlichen Genehmigungen, etc.).
Der Stichtag zur Kaufpreiszahlung wird vertraglich vereinbart.
Vergessen sollte man hier nicht die zusätzlichen Kosten wie Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr, Immobilienertragsteuer (trifft den Verkäufer), die Vertragserrichtungskosten sowie gegebenenfalls Maklerprovisionen.
Ein EU-Bürger ist dem Inländer gleichgestellt. Eine Genehmigung der Ausländergrundverkehrsbehörde ist nicht notwendig.
Für Nicht-EU-Bürger ist ein spezielles grundverkehrsbehördliches Verfahren notwendig. Wir informieren Sie gerne!
Vereinbaren Sie ein Erstgespräch unter
+43 3614 30188 (Rottenmann)
oder +43 3682 20525 (Irdning).
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Öffnungszeiten: Mo - Do von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr,
Fr von 08:00 bis 16:00 Uhr