Pachtverträge
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Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung von Jagd, Landwirtschaft, Grundstücken oder Räumlichkeiten auf Zeit gegen Entgelt mit der Möglichkeit des Fruchtgenusses und ist die Pacht insofern vom Mietvertrag zu unterscheiden, als nicht nur über Sachen, sondern auch über Rechte Vereinbarungen getroffen werden können.