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Pachtverträge

Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung von Jagd, Landwirtschaft, Grundstücken oder Räumlichkeiten auf Zeit gegen Entgelt mit der Möglichkeit des Fruchtgenusses und ist die Pacht insofern vom Mietvertrag zu unterscheiden, als nicht nur über Sachen, sondern auch über Rechte Vereinbarungen getroffen werden können.

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Erbschaften & Nachlässe

Da der Eintritt des Erbfalls mit einem schmerzhaften Verlust verbunden ist, leisten wir hier gerne durch unkomplizierte und rasche Abhandlung der Verlassenschaften einen Beitrag, um Sie nicht in dieser schweren Zeit mit unnötigem Behörden- / Ämterkontakt mehr als notwendig zu belasten und können unsere größtmögliche Hilfestellung anbieten.

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Persönliches Gespräch?

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch unter +43 (0)3614 30 188 (Rottenmann) oder +43 (0)3682 20525 (Irdning).
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
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