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Kaufverträge Empfehlung

Kaufverträge © goodluz - Fotolia.com

Der Kaufvertrag hält den Eigentumswechsel einer Sache bzw. den Inhaberwechsel eines Rechtes gegen Geldleistungen fest.

Die Komplexität des Vertrags- und Steuerrechtes erfordert Individualität und kompetente Beratung.

Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung!

Persönliches Gespräch?

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch unter +43 3614 30 188 (Rottenmann)
oder +43 3682 20525 (Irdning).
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen.
Öffnungszeiten: Mo - Do von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr,
Fr von 08:00 bis 16:00 Uhr

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