Pachtverträge Empfehlung
Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung von Jagd, Landwirtschaft, Grundstücken oder Räumlichkeiten auf Zeit gegen Entgelt mit der Möglichkeit des Fruchtgenusses und ist die Pacht insofern vom Mietvertrag zu unterscheiden, als nicht nur über Sachen, sondern auch über Rechte Vereinbarungen getroffen werden können.
Hierbei sind die Pflichten von Pächter und Verpächter, allfällige Pfandrechte, Errichtung von Superädifikaten (Bauwerken auf fremden Grund und Boden), Laufzeit, Beendigung , sowie Bedingungen wie einvernehmliche (vorzeitige) Auflösung, etc. zu bedenken.